Versand

Lieferung & Zahlung gegenüber Verbrauchern

§1 Preise – Versandkosten

(1) Preisangaben der Dr. Niedermaier Pharma GmbH (DNP) sind in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Innerhalb Deutschlands und Österreichs betragen die Kosten des Versands 6,95 EUR pro Sendung; ab einem Bestellwert von 75,00 EUR erfolgt die Lieferung der Ware versandkostenfrei.

§2 Lieferbeschränkungen

(1) Bestellungen über den Web-Shop können wir nur annehmen, wenn die Lieferung der Ware innerhalb von Deutschland oder nach Österreich erfolgt.

§3 Zahlungsmodalitäten

(1) DNP kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Kunden und Verträge Vorkasse verlangen.

(2) Der vereinbarte Gesamtpreis ist bei Lieferung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn ein Ausgleich nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Erhalt der Ware erfolgt. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.A. zu zahlen. Der Kunde wird auf diese Folgen des Zahlungsverzugs ausdrücklich auf der Rechnung hingewiesen.

(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch DNP nicht aus.

(4) DNP behält sich vor, nur auf Vorkasse zu liefern, es sei denn der Kunde ist zur Aufrechnung berechtigt. Mit Forderungen gegen DNP darf der Kunde nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung von DNP beruht.

Lieferung & Zahlung für Händler

§1 Preise – Zahlungsbedingungen – Sicherheitsleistungen

(1) Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, beziehen sich Preisangaben von DNP auf den Nettowarenwert ab Lager, verstehen sich also zuzüglich Transportkosten und Umsatzsteuer.

(2) Innerhalb Deutschlands betragen die Nettokosten des Versands 5,84 EUR pro Sendung; ab einem Nettobestellwert von 200,00 EUR erfolgt die Lieferung der Ware versandkostenfrei. Innerhalb Österreich betragen die Nettokosten des Versands 8,33 EUR pro Sendung; ab einem Nettobestellwert von 200,00 EUR erfolgt die Lieferung der Ware versandkostenfrei. Die Kosten des Versands verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

(3) Von DNP vertragsgemäß gestellte Rechnungen sind mangels abweichender Vereinbarung bei Lieferung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Satz 1 gilt bei Teillieferungen für die Rechnung über jede gelieferte Teilmenge entsprechend.

(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist DNP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls DNP in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

(5) Mit Forderungen gegen DNP darf der Kunde nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag wie die Forderung von DNP beruht.

(6) DNP kann unter den Voraussetzungen des § 321 BGB vom Kunden Vorkasse oder eine andere Sicherheitsleistung für die Lieferung verlangen. Dasselbe Recht hat DNP, wenn ein ihr vom Kunden gegebener Scheck von dessen Bank bei Vorlage nicht eingelöst worden ist oder wenn der Kunde mit dem Ausgleich einer offenen Rechnung von DNP in Verzug ist.

(7) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 §2 Lieferzeit

(1) Jede Angabe und/oder Bestätigung von Lieferterminen durch DNP steht unter den Vorbehalten der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von DNP mit allen zur Herstellung der Ware erforderlichen Grundsubstanzen und Zutaten. Dies gilt nicht, wenn und soweit DNP ausdrücklich einem Fixgeschäft zugestimmt hat. DNP informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferung. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von DNP zu vertreten ist, obliegt dem Kunden.

(2) Die Einhaltung der Lieferpflichten von DNP setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Teillieferungen sind zulässig.

(4) Wegen Lieferverzugs darf der Kunde vom Vertrag nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils und unbeschadet der Regelung in Satz 3 erst dann zurücktreten, wenn er DNP eine Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen in Textform (§ 2 Abs. 6) gesetzt hat. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Liefertermin ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde, wenn die Vertragserfüllung von DNP ausdrücklich verweigert wurde oder wenn der Kunde nachweist, dass er infolge des Verzugs an der Lieferung oder Restlieferung kein Interesse mehr hat.

(5) In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrags behindern, ist DNP für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.

Dr. Niedermaier Pharma GmbH, Stand Juli 2023